Allgemeine Geschäftsbedingungen für Managed/Hosted Anwendungen
einschließlich Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: 21. Juli 2026
Nur für Unternehmer: Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher.
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Anbieter ist Tim Schnarr, handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung LimesGroup® und deren Marke LimesTec®, Gotenstraße 26, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, E-Mail: , Telefon: +49 (0)6172 671708 (nachfolgend „LimesTec“ oder „Anbieter“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Betreuung webbasierter Anwendungen, die LimesTec für einen Kunden auf eigener oder angemieteter Hosting-Infrastruktur betreibt (nachfolgend „Managed/Hosted Anwendung“). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellung, der Leistungsbeschreibung und der Rechnung beziehungsweise Auftragsbestätigung.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LimesTec ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und die Angaben der angenommenen Bestellung gehen diesen Bedingungen vor.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf einer Website stellt kein verbindliches Angebot von LimesTec dar. Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die von ihm ausgewählten Leistungen ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald LimesTec die Bestellung in Textform bestätigt, mit der individuellen Einrichtung der bestellten Anwendung beginnt, dem Kunden die Anwendung bereitstellt oder eine Rechnung über die bestellten Leistungen ausstellt – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die vom Kunden bei Abgabe seiner Bestellung akzeptierten AGB einschließlich der darin enthaltenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung werden Bestandteil des Vertrags und bleiben für das Vertragsverhältnis maßgeblich.
Eine von LimesTec ausgestellte Rechnung bestätigt zugleich die Annahme der Bestellung, soweit der Vertrag nicht bereits zuvor zustande gekommen ist.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
LimesTec stellt dem Kunden die bestellte Managed/Hosted Anwendung für die Vertragsdauer zur Nutzung bereit und übernimmt die vereinbarte technische Einrichtung und Betreuung. Soweit vereinbart, erfolgt der Betrieb unter einer kundenbezogenen Domain oder Subdomain und mit einer technisch getrennten Datenbank oder Instanz.
Geschuldet sind ausschließlich die in der Bestellung oder Leistungsbeschreibung bezeichneten Funktionen und Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte individuelle Entwicklungen, Datenmigrationen, Schulungen, Inhaltspflege, Rechtsprüfungen, Prozessberatung oder Integrationen in Fremdsysteme sind nicht geschuldet.
LimesTec schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Erfolg beim Kunden. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die Anwendung für seine Zwecke und rechtlichen Anforderungen geeignet ist.
LimesTec darf sich zur Leistungserbringung geeigneter Hosting-, Infrastruktur-, E-Mail-, Sicherungs-, Wartungs- und Supportdienstleister bedienen. Datenschutzrechtliche Unterauftragsverhältnisse richten sich nach Teil B dieser Bedingungen.
4. Nutzungsrecht und technische Rahmenbedingungen
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellte Anwendung im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, einer installierbaren Programmkopie oder der zugrunde liegenden Entwicklungs-, Server- oder Administrationsumgebung besteht nicht.
Der Kunde darf technische Schutzmaßnahmen nicht umgehen, Sicherheitsprüfungen ohne vorherige Zustimmung durchführen, die Anwendung zurückentwickeln oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich machen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
Domains, Subdomains, Zertifikate, Schnittstellen und Dienste Dritter werden nur im vereinbarten Umfang bereitgestellt. Rechte und technische Vorgaben der jeweiligen Drittanbieter bleiben unberührt.
5. Verantwortungsbereich und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen, gespeicherten, veröffentlichten, versendeten oder sonst verarbeiteten Inhalte und Daten sowie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit.
Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass seine Nutzung mit Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Verbraucher-, Steuer-, Aufbewahrungs- und sonstigen für ihn geltenden Vorschriften vereinbar ist. LimesTec erbringt keine Rechtsberatung und prüft Kundeninhalte nicht ohne gesonderten Auftrag.
Der Kunde verwaltet seine Nutzer, Rollen und Berechtigungen eigenverantwortlich, schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff und informiert LimesTec unverzüglich über vermutete Sicherheitsvorfälle oder missbräuchliche Nutzung.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, irreführenden, schadcodehaltigen oder sicherheitsgefährdenden Inhalte oder Prozesse über die Anwendung betreiben.
Der Kunde stellt LimesTec von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung, auf Kundeninhalten oder auf einer Verletzung seiner Pflichten beruhen. Dies gilt nicht, soweit LimesTec den Anspruch selbst zu vertreten hat.
6. Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit
LimesTec stellt die Anwendung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Nicht als von LimesTec zu vertretende Ausfallzeit gelten insbesondere angekündigte oder erforderliche Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, Ausfälle des Internets oder von Drittanbietern, höhere Gewalt, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Einschränkungen zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken.
LimesTec darf die Anwendung und ihre technische Umgebung aktualisieren, Sicherheitsmaßnahmen anpassen und technisch notwendige Änderungen vornehmen, sofern die vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wesentliche vorhersehbare Einschränkungen werden, soweit zumutbar, angekündigt.
Soweit Datensicherungen vereinbart oder technisch durchgeführt werden, dienen sie der betrieblichen Wiederherstellung. Sie ersetzen keine revisionssichere Archivierung und entbinden den Kunden nicht von eigenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten.
7. Support und Mitwirkung
Art, Umfang und Kommunikationsweg des Supports ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder Bestellung. Sofern keine Reaktionszeit vereinbart ist, bearbeitet LimesTec Anfragen während der üblichen Geschäftszeiten nach Dringlichkeit und Verfügbarkeit.
Der Kunde beschreibt Störungen nachvollziehbar und stellt alle zur Analyse erforderlichen Informationen bereit. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Leistungs- und Reaktionszeiten angemessen.
Zusätzlicher Aufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
8. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsverzug
Vergütung, Abrechnungsintervall und etwaige Einrichtungs- oder Zusatzkosten ergeben sich aus der Bestellung, Leistungsbeschreibung oder Rechnung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. LimesTec darf den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen, soweit die Sperrung berechtigt war.
9. Datenschutz und Einbeziehung der AVV
Jede Partei erfüllt die ihr obliegenden datenschutzrechtlichen Pflichten in eigener Verantwortung.
Soweit LimesTec im Rahmen der gebuchten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt Teil B dieser Bedingungen als Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Mit Annahme dieser AGB schließen die Parteien zugleich die darin enthaltene AVV. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
Bei Widersprüchen geht Teil B für Fragen der Auftragsverarbeitung den übrigen Regelungen dieser Bedingungen vor.
10. Mängel
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung. LimesTec erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Einschränkung auf einer nicht vereinbarten Nutzung, ungeeigneten Kundensystemen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht unterstützten Schnittstellen oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von LimesTec beruht.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
11. Haftung
LimesTec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantie sowie nach zwingendem gesetzlichen Recht.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet LimesTec nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit nach dem vorherigen Absatz gehaftet wird, ist die Haftung je Schadensfall auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Bei einer kürzeren Vertragsdauer ist die bis zum Schadensereignis gezahlte Nettovergütung maßgeblich.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet LimesTec nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Datenverluste, wenn und soweit der Kunde den Schaden durch zumutbare eigene Sicherungs-, Export- oder Wiederherstellungsmaßnahmen hätte vermeiden können.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von LimesTec.
12. Sperrung
LimesTec darf den Zugang vorübergehend beschränken oder sperren, wenn dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Sicherheit oder Stabilität, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, bei einer erheblichen rechtswidrigen Nutzung oder bei einem schwerwiegenden Vertragsverstoß erforderlich ist.
LimesTec berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, vorab oder unverzüglich nach der Maßnahme.
13. Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende
Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus der Bestellung oder Leistungsbeschreibung. Ist dort keine feste Laufzeit oder Kündigungsfrist bestimmt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für LimesTec liegt insbesondere bei schwerwiegender rechtswidriger Nutzung, erheblicher Gefährdung der Anwendung oder wiederholtem erheblichen Zahlungsverzug vor.
Der Kunde ist verpflichtet, seine benötigten Daten vor Vertragsende über bereitgestellte Exportmöglichkeiten zu sichern. Soweit technisch möglich und keine rechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründe entgegenstehen, hält LimesTec die Kundendaten nach Vertragsende für bis zu 30 Tage zur Abholung bereit. Zusätzliche Migrationen oder individuell erstellte Exporte können gesondert berechnet werden.
Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist werden Daten nach Maßgabe von Teil B und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder anonymisiert.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Homburg v. d. Höhe, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Vereinbarung gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlicher ist der Kunde. Auftragsverarbeiter ist LimesTec. Als Hauptvertrag gelten die Bestellung und Teil A dieser Bedingungen.
1. Gegenstand, Anwendungsbereich und Dauer
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im Zusammenhang mit den nach dem Hauptvertrag bereitgestellten Managed/Hosted Anwendungen sowie den damit verbundenen Hosting-, Server-, Datenbank-, E-Mail-, Speicher-, Sicherungs-, Wartungs-, Administrations- und Supportleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellung und dem Hauptvertrag.
Die Vereinbarung gilt ausschließlich, soweit LimesTec personenbezogene Daten für den Kunden und nach dessen Weisungen verarbeitet. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher und LimesTec Auftragsverarbeiter. Sie gilt auch für Personen, die unter der Verantwortung von LimesTec tätig werden, sowie für genehmigte Unterauftragsverarbeiter.
Verarbeitungen, bei denen LimesTec Zwecke und wesentliche Mittel selbst festlegt, sind nicht Gegenstand dieser AVV. Dies betrifft insbesondere die eigene Vertrags- und Kundenverwaltung, Abrechnung, Forderungsbearbeitung, Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie Domainregistrierungs- oder Missbrauchsbearbeitungsvorgänge, soweit LimesTec hierbei datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher ist.
Die Laufzeit dieser AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags und endet, sobald LimesTec keine personenbezogenen Daten mehr im Auftrag verarbeitet. Vertraulichkeits-, Nachweis-, Rückgabe- und Löschungspflichten gelten bis zu ihrer vollständigen Erfüllung fort.
2. Einzelheiten der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung ist die technische Bereitstellung, der sichere Betrieb und die vertragsgemäße Unterstützung der gebuchten Anwendung und der damit verbundenen Leistungen. Eine Verarbeitung zu eigenen Werbe-, Profilbildungs- oder sonstigen vertragsfremden Zwecken findet nicht statt.
Die Verarbeitung kann insbesondere Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Bereitstellen, Einschränken, Sichern, Wiederherstellen, Berichtigen, Löschen und Vernichten umfassen.
Die verarbeiteten Daten können insbesondere umfassen:
- Stamm-, Kontakt- und Kommunikationsdaten
- Vertrags-, Kunden-, Interessenten-, Bestell-, Abrechnungs- und Zahlungsdaten, soweit sie in der Anwendung enthalten sind
- Benutzer-, Konto-, Anmelde-, Berechtigungs- und Authentifizierungsdaten
- IP-Adressen, Geräte-, Verbindungs-, Zugriffs-, Fehler-, Sicherheits- und sonstige Protokolldaten
- Anwendungs-, Website-, Datenbank-, Datei-, Formular-, Nachrichten- und E-Mail-Inhalte einschließlich Anlagen
- Sicherungs-, Archiv-, Wiederherstellungs-, temporäre und technisch erforderliche Kopien
- besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und Daten nach Art. 10 DSGVO, soweit der Kunde solche Daten rechtmäßig verarbeitet
Betroffene Personen können insbesondere Kunden, Interessenten, Websitebesucher, Nutzer, Abonnenten, Mitglieder, Beschäftigte, Bewerber, Lieferanten, Dienstleister, Ansprechpartner und sonstige Personen sein, deren Daten der Kunde über die Anwendung verarbeitet.
Der Kunde entscheidet innerhalb des Leistungsumfangs über die konkreten Daten, betroffenen Personen, Zwecke und Speicherdauern. Er informiert LimesTec vorab über besondere, aus dem Vertrag nicht erkennbare Risiken oder erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen.
3. Weisungen des Verantwortlichen
LimesTec verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern keine gesetzliche Verarbeitungspflicht besteht. Weisungen können sich auch auf Übermittlungen an Drittländer oder internationale Organisationen beziehen.
Als dokumentierte Weisungen gelten insbesondere der Hauptvertrag, diese AVV, die vom Kunden gewählte Konfiguration und Nutzung sowie Weisungen in Textform, über ein Kundenportal oder über ein vereinbartes Supportsystem. Mündliche Weisungen bestätigt der Kunde unverzüglich in Textform.
Ist LimesTec rechtlich zu einer Verarbeitung verpflichtet, wird der Kunde vor der Verarbeitung über die rechtliche Anforderung informiert, sofern das Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet.
Hält LimesTec eine Weisung für datenschutzrechtswidrig, wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Ausführung darf bis zur Bestätigung, Änderung oder Rücknahme der Weisung ausgesetzt werden.
4. Vertraulichkeit und berechtigte Personen
LimesTec gewährleistet, dass alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf Personen beschränkt, die ihn zur Leistungserbringung benötigen. Diese Personen werden über Weisungsbindung und Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen unterrichtet.
5. Sicherheit und technische und organisatorische Maßnahmen
LimesTec trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung und der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOM“) werden von LimesTec in einer aktuellen, versionierten Dokumentation geführt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung konkretisiert die Pflichten aus der AVV. Sie wird dem Kunden auf berechtigtes schriftliches Verlangen vertraulich und in angemessener Frist zur Verfügung gestellt.
LimesTec darf die Maßnahmen an technische und organisatorische Entwicklungen anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
6. Unterstützung des Verantwortlichen
LimesTec unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO.
Richtet eine betroffene Person ein Ersuchen unmittelbar an LimesTec, wird es unverzüglich an den Kunden weitergeleitet und nicht selbst beantwortet, sofern keine Weisung oder gesetzliche Verpflichtung besteht.
LimesTec unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Sicherheitsvorfällen, Meldungen, Benachrichtigungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen.
Gesetzlich geschuldete Standardunterstützung und vorhandene Informationen sind mit der Vergütung abgegolten. Erheblicher, nicht von LimesTec verursachter Zusatzaufwand außerhalb des Leistungsumfangs kann nach vorheriger Mitteilung angemessen berechnet werden. Zwingende Pflichten und eilbedürftige Maßnahmen dürfen dadurch nicht verzögert werden.
7. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
LimesTec informiert den Kunden unverzüglich, nachdem eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Auftragsdaten bekannt geworden ist. Meldungen erfolgen an die vom Kunden hinterlegte Kontaktadresse.
Die Meldung enthält, soweit verfügbar, eine Beschreibung der Art der Verletzung, betroffene Daten- und Personenkategorien, ungefähre Zahlen betroffener Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen sowie eine Kontaktstelle. Fehlende Angaben werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht.
LimesTec dokumentiert den Vorfall und unterstützt den Kunden im erforderlichen Umfang. Die Meldung stellt kein Anerkenntnis einer Pflichtverletzung oder Haftung dar.
8. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt LimesTec die allgemeine schriftliche Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. LimesTec führt hierzu eine aktuelle, versionierte Liste mit Identität, Funktion, Verarbeitungsort und gegebenenfalls Drittlandbezug der datenschutzrechtlich relevanten Unterauftragsverarbeiter.
Die Liste wird dem Kunden auf berechtigtes schriftliches Verlangen vertraulich und in angemessener Frist zur Verfügung gestellt. Sie darf ausschließlich zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Prüf- und Nachweispflichten verwendet werden.
LimesTec informiert den Kunden mindestens 14 Kalendertage vor einer beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus einem dokumentierten, sachlichen Datenschutzgrund Einspruch erheben. Ist keine zumutbare Lösung möglich und kann die Leistung ohne den Unterauftragsverarbeiter nicht erbracht werden, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen. In begründeten dringenden Fällen darf die Information unverzüglich nach der Änderung erfolgen; die Dringlichkeit ist zu begründen.
LimesTec verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter mindestens zu denselben Datenschutzpflichten und bleibt gegenüber dem Kunden für dessen Pflichterfüllung verantwortlich.
Nebenleistungen ohne Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Auftragsdaten, insbesondere reine Transport-, Telekommunikations-, Post-, Reinigungs- oder Bewachungsleistungen, gelten nicht als Unterauftragsverarbeitung.
9. Verarbeitung in Drittländern
Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur unter Einhaltung der Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO und, soweit erforderlich, auf dokumentierte Weisung des Kunden.
Soweit erforderlich, werden geeignete Übermittlungsinstrumente, insbesondere anwendbare Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, vereinbart und ergänzende Schutzmaßnahmen getroffen.
10. Nachweise und Kontrollen
LimesTec stellt dem Kunden die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Hierzu können insbesondere TOM-Dokumentationen, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Nachweise gehören.
Der Kunde darf selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, fachkundigen Prüfer Kontrollen einschließlich Inspektionen durchführen. Routineprüfungen sind grundsätzlich mindestens zehn Arbeitstage vorher anzukündigen, während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und so zu organisieren, dass Betriebsabläufe, Sicherheit und Rechte anderer Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Die Einschränkungen für Routineprüfungen gelten nicht bei einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Datenschutzverstoß, nach einem relevanten Sicherheitsvorfall oder bei einer behördlichen Anordnung.
Vorhandene Informationen und Nachweise werden ohne zusätzliche Vergütung bereitgestellt. Angemessene, zuvor mitgeteilte Kosten einer darüber hinausgehenden Vor-Ort-Prüfung können berechnet werden, wenn sie weder durch einen Verstoß von LimesTec veranlasst wurde noch erhebliche Mängel feststellt. Gesetzliche Kontrollrechte dürfen nicht vereitelt werden.
11. Rückgabe und Löschung
Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen löscht LimesTec nach Wahl des Kunden sämtliche personenbezogenen Auftragsdaten oder gibt sie zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Speicherungspflicht besteht.
Der Kunde teilt seine Wahl spätestens bis zum Vertragsende mit und nutzt bereitgestellte Export- oder Abrufmöglichkeiten rechtzeitig. Fehlt eine Weisung, löscht LimesTec die Auftragsdaten nach Ablauf der vertraglichen Bereitstellungs- oder Wiederherstellungsfrist.
Soweit einzelne Daten in Sicherungen nicht gezielt gelöscht werden können, werden sie bis zur turnusmäßigen Löschung gemäß Sicherungs- und Löschkonzept gesperrt und nicht weiterverarbeitet, außer soweit eine Wiederherstellung aus zwingenden technischen Gründen erforderlich ist.
Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert, in ihrer Verarbeitung beschränkt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Auf Verlangen bestätigt LimesTec die vertragsgemäße Löschung.
12. Pflichten des Verantwortlichen
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Wahrung der Rechte betroffener Personen, die Richtigkeit seiner Weisungen sowie die datenschutzgerechte Nutzung und Konfiguration der Anwendung verantwortlich.
Der Kunde informiert LimesTec unverzüglich über Fehler, Unregelmäßigkeiten oder besondere Risiken, die er bei der Prüfung der Leistungen oder im Umgang mit personenbezogenen Daten feststellt.
Der Kunde benennt erreichbare Kontaktstellen für Datenschutz- und Sicherheitsmeldungen und hält diese Angaben aktuell.
13. Schlussbestimmungen der AVV
Bei Widersprüchen zwischen dieser AVV und sonstigen Vereinbarungen gehen die Regelungen dieser AVV für Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Hauptvertrags und von Teil A unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AVV bedürfen der Schrift- oder Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
Diese AVV wird mit der Annahme der AGB im elektronischen Bestellprozess Bestandteil des Hauptvertrags. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.